Coronavirus Outbreak

Coronavirus Leitfaden - aktualisiert am 27.04.2021
Richtlinien für Versicherungsnehmer

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Reisepolicen einen erweiterten Versicherungsschutz für Risiken enthalten, die sich bei Reisen aufgrund von COVID-19 ergeben können.

Vor Ihrer Reise sind Sie mit unserer Reiserücktrittversicherung abgesichert, wenn Sie an COVID-19 erkranken und nicht mehr in der Lage sind Ihre Reise anzutreten, da sich selbst isolieren müssen, vorausgesetzt, Ihnen liegt eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein offizielles Testergebnis vor.

Während Ihrer Reise sind Sie mit unserer Reisekrankenversicherung uneingeschränkt gegen COVID-19 abgesichert, d.h. alle aufgeführten medizinischen Leistungen Ihrer Police werden erfüllt, selbst dann, wenn Sie während Ihrer Reise an COVID-19 erkranken. Müssen Sie Ihren Urlaub früher als geplant abbrechen, da ein naher Verwandter zu Hause an COVID-19 erkrankt ist, so decken wir dieses Risiko auch in unserer Reiseabbruchversicherung entsprechend ab.

Wenn Sie trotz einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amts reisen (d.h. in ein Land, ein Gebiet oder zu einem Event, für das das Auswärtige Amt oder eine andere Aufsichtsbehörde in einem Land, in das Sie ein- bzw. ausreisen), bieten unsere Reisepolicen weiterhin Risiken für versicherte Schäden ab, die nicht mit den Gründen für die Reisewarnung in Zusammenhang stehen.

Sollten Sie z.B. trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder einer anderen Behörde aufgrund von COVID-19 eine Reise antreten, dann ist ein entstandener Schaden, der durch COVID-19 verursacht wurde zwar nicht abgedeckt, aber Schäden, die nicht direkt oder indirekt mit COVID-19 in Zusammenhang stehen sind weiterhin abgesichert, wie z.B. eine medizinische Behandlung aufgrund eines Beinbruchs.

Unsere Policen decken außerdem weiterhin alle anderen Risiken ab, die nicht mit COVID-19 in Zusammenhang stehen und die gemäß Ihrer Police abgedeckt sind, wie z.B. medizinische Notfallkosten, Gepäckverlust oder -beschädigung, Verlust von Reisedokumenten etc., soweit diese während Ihrer Reise auftreten.

Bitte beachten Sie, dass wir diese erweiterten Leistungen für die Risiken von COVID-19 nur anbieten können, solange keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Ihre Reiseziel vorliegt.

Wir haben Ihnen im Folgenden eine Zusammenfassung erstellt, um Ihnen zu verdeutlichen was abgesichert ist (bzw. nicht abgesichert ist):

A. Reiserücktritt
Was ist versichert

Stornierungskosten bei Reiserücktritt. Wenn Sie nicht reisen können, aufgrund:

  • einer COVID-19 Erkrankung und Sie werden vor Ihrer Abreise aus Deutschland unter Quarantäne gestellt.
  • einer Selbstisolierung und Sie dürfen aufgrund von COVID-19 Ihr Zuhause nicht verlassen.
  • Eines Körperleidens, einer schweren Krankheit oder einer unerwarteten Komplikation im Falle einer Schwangerschaft.
  • Die unter dem Abschnitt "Reiserücktritt" der Versicherungsbedingungen genannten Gründe.
Was ist nicht versichert

Stornierungskosten bei Reiserücktritt.

Wenn Sie nicht reisen, da:

  • Das Auswärtige Amt aufgrund der Pandemie eine Reisewarnung für Ihr Reiseziel ausgegeben hat.
  • Sie sich bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben müssen.
  • Ihr Rücktrittsgrund nicht unter Abschnitt "Reiserücktritt" der Versicherungsbedingungen aufgeführt ist.
  • Ihr Rücktritt aus einem Grund, der in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.
B. Reiseabbruch
Was ist versichert

Zusätzliche Kosten bzw. nicht genutzte Reiseleitungen bei Reiseabbruch. Wenn Sie die Reise abbrechen, aufgrund:

  • Einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts (oder einer anderen Behörde), das zur unverzüglichen Ausreise aus Ihrem Reiseland bzw. Reisegebiet rät, vorausgesetzt die Warnung wurde nach Antritt der Reise herausgegeben.
  • Der Verweigerung des Boarding wegen COVID-19 bei Abflug aus Deutschland.
  • Ein enger Verwandter (Risikoperson) erkrankt an COVID-19 oder einer anderen Krankheit während Ihrer Reise.
  • Anderer Gründe, die im Anschnitt "Reiseabbruch" der Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Was ist nicht versichert

Kosten bzw. nicht genutzte Reiseleistungen, die bei Reiseabbruch entstehen, da:

  • Das Auswärtige Amt (oder eine andere Behörde) eine Reisewarnung für Ihr Reiseland bzw. Reisegebiet herausgegeben hat, und die Reisewarnung bereits vor bzw. bei Antritt der Reise bestand.
  • Ihr Rücktrittsgrund nicht unter Abschnitt "Reiseabbruch" der Versicherungsbedingungen aufgeführt ist.
  • Ihr Reiseabbruch aus einem Grund, der in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.
C. Medizinische und andere Kosten im Notfall
Was ist versichert

Medizinische Ansprüche im Ausland unterliegen den normalen Versicherungsbedingungen der Police, inklusive:

  • Medizinische Notfallbehandlung aufgrund von Verletzungen, Krankheiten (einschließlich COVID-19) oder unerwarteten Komplikationen der Schwangerschaft.
  • Obligatorische Quarantäne aufgrund von COVID-19 oder anderer Infektionskrankheiten.
  • Zusätzliche Kosten für die Unterkunft und Rückführung, falls Sie aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder unerwarteten Komplikation einer Schwangerschaft im Ausland nicht wie geplant nach Hause reisen können.
  • Alle anderen Gründe, die unter dem Abschnitt Reisekrankenversicherung der Police aufgeführt sind.
Was ist nicht versichert

Ansprüche aufgrund einer medizinischen Notfallbehandlung oder anderer Kosten, wenn:

  • Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts (oder einer anderen Behörde) vor dem Antritt Ihrer Reise bereits bestand, und sich Ihr Anspruch aus einem Schaden ergibt, der im Zusammenhang mit der Warnung steht;
  • z.B., wenn die Reisewarnung aufgrund:
    • des Infektionsgeschehens im Reiseland ausgesprochen wurde und Sie an COVID-19 erkranken; oder
    • wenn vor zivilen Unruhen im Reiseland gewarnt wurde und Sie eine Verletzung aufgrund der Unruhen erleiden.
  • Ihr Anspruch ist aus einem Grund entstanden, der in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten eines Schadensantrags, werden folgende Dokumente für die zeitnahe Bearbeitung eines Schadens wegen Reiserücktritt oder gesundheitsbezogenen Einschränkungen aufgrund von COVID-19 benötigt:

  • Ein ärztliches Attest.
  • Ein offizielles COVID-19-Testergebnis.
  • Nachweis, dass Sie sich gegebenenfalls selbst isolieren müssen.

Ihre Police leistet nicht für Schäden, die durch Schadensansprüche gegenüber Dritten gedeckt sind:

  • Die Anbieter Ihrer Unterkunft, deren Buchungsstelle, Reisebüro, Vergütungssystem oder ATOL (Air Travel Organizers 'Licensing), einschließlich der Stellen, an denen Gutscheine angeboten wurden.
  • Anbieter Ihrer Kredit- oder Debitkarte oder PayPal.

Entscheidung für eine Reise bei Einschränkungen einer lokalen Behörde, die für Sie zuständig ist:

  • Unser Versicherer AXA möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass:
    • Ihre Reiseversicherung gültig ist, sofern der Grund für die Reise nach den geltenden behördlichen Empfehlungen als gesetzeskonform erachtet wird; und
    • Schäden dann abgedeckt sind, wenn diese nicht direkt oder indirekt mit COVID-19 zusammenhängen.