18. März 2026
Aufgrund der außerordentlichen Eskalation des Konflikts im Nahen Osten und der daraus resultierenden Luftraumsperrung, die Tausende von Reisenden im Ausland gestrandet hat, hat unser Versicherer AXA bestätigt, dass alle Reisenden, die eine aktuelle Police haben, und die aufgrund dieser Situation derzeit nicht wie geplant nach Hause zurückkehren können, eine kostenlose Verlängerung ihrer Reiseversicherung erhalten. Diese Verlängerung der Police gilt auch für versicherte Personen, die einen Transit über die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere gesperrte Luftraumgebiete geplant hatten. Die Verlängerung gilt auch für Reisende, die derzeit in Australien, Singapur, Japan und anderen Ländern festsitzen.
Ihrer Versicherung wird verlängert, wenn:
Wichtig:
Um sicherzustellen, dass Ihre Reiseschutz bis zu Ihrer Rückkehr gültig bleibt, müssen Sie nach Möglichkeit so bald wie möglich nach Deutschland zurückkehren, sobald Reisen wieder möglich sind.
Bitte beachten Sie den allgemeinen Ausschluss, der in unseren Reiseversicherungen enthalten ist.
Wir übernehmen keine Schäden, die direkt oder indirekt aufgrund folgender Umstände entstehen (Allgemeine Ausschlüsse):
1. Kriegsrisiken, innere Unruhen und Terrorismus, einschließlich:
Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Verluste gemäß:
es sei denn, diese Verluste werden verursacht durch:
Unter Umständen besteht auch Versicherungsschutz gemäß Abschnitt „Reiseabbruch“:
Das Auswärtige Amt oder eine andere zuständige Behörde in Ihrem Aufenthaltsland empfiehlt die Evakuierung aus dem Land oder dem betreffenden Gebiet, sofern diese Empfehlung nach Ihrer Abreise aus Deutschland in Kraft getreten ist.
Dieser Versicherungsschutz gilt nur, wenn Ihr vorab gebuchter Dienstleister vertraglich nicht zur Unterstützung verpflichtet ist.
Fluggesellschaften, Reiseveranstalter oder Reisebüros sind verantwortlich für:
Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage aufmerksam und veröffentlicht regelmäßig Aktualisierungen.
Sie können sich für Reisewarnungen anmelden, indem Sie sich:
Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch Aktualisierungen und müssen nicht mehr manuell nachsehen.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Fluggesellschaft, Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro, falls Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben. Diese können Sie zu folgenden Punkten beraten:
Für Pauschalreisen gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinie für Pauschalreisen (EU-Directive 2015/2302), die den Schutz von Kunden bei der Erstattung des Reisepreises und der Umbuchung von Reisen gewährleisten.
Fluggesellschaften und andere Reiseveranstalter haben eigene Vertragsbedingungen, die Ihnen bei Rückerstattungen, Umbuchungen oder Umbuchungen helfen können.
Bitte beachten Sie, dass unser Vertriebs- und Serviceteam keine laufenden Schadensfälle besprechen kann und keinen Zugriff auf die Schadensbearbeitungssysteme von AXA-Reiseversicherung hat, um einen bestehenden Schadensfall zu erfassen oder dessen Bearbeitungsstatus zu verfolgen.
Wenn Ihnen ein alternatives Reiseziel oder neue Reisedaten angeboten werden, können wir Ihre bestehende Police gegebenenfalls anpassen, vorausgesetzt:
Um lange Wartezeiten am Telefon während unserer Öffnungszeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Ihre Anfrage per E-Mail zu senden.
Aufgrund der aktuellen Lage verzeichnen Reiseanbieter ein deutlich erhöhtes Anrufaufkommen. Dies kann zu längeren Wartezeiten am Telefon während der Bürozeiten und Verzögerungen bei der Beantwortung von E-Mails führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.