Nahost-Konflikt

Nahost-Konflikt - Wichtige Informationen zu Ihrem Reise-Schutz

18. März 2026

Aufgrund der außerordentlichen Eskalation des Konflikts im Nahen Osten und der daraus resultierenden Luftraumsperrung, die Tausende von Reisenden im Ausland gestrandet hat, hat unser Versicherer AXA bestätigt, dass alle Reisenden, die eine aktuelle Police haben, und die aufgrund dieser Situation derzeit nicht wie geplant nach Hause zurückkehren können, eine kostenlose Verlängerung ihrer Reiseversicherung erhalten. Diese Verlängerung der Police gilt auch für versicherte Personen, die einen Transit über die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere gesperrte Luftraumgebiete geplant hatten. Die Verlängerung gilt auch für Reisende, die derzeit in Australien, Singapur, Japan und anderen Ländern festsitzen.

Kriterien für die Verlängerung Ihrer Versicherung

Ihrer Versicherung wird verlängert, wenn:

  • Sie Ihre Reise gebucht, Ihre Reisepolice abgeschlossen und Deutschland vor der Eskalation des Konflikts in Nahost verlassen haben.

Wichtig:

Um sicherzustellen, dass Ihre Reiseschutz bis zu Ihrer Rückkehr gültig bleibt, müssen Sie nach Möglichkeit so bald wie möglich nach Deutschland zurückkehren, sobald Reisen wieder möglich sind.

Allgemeiner Ausschluss – Kriegsrisiken

Bitte beachten Sie den allgemeinen Ausschluss, der in unseren Reiseversicherungen enthalten ist.

Wir übernehmen keine Schäden, die direkt oder indirekt aufgrund folgender Umstände entstehen (Allgemeine Ausschlüsse):

1. Kriegsrisiken, innere Unruhen und Terrorismus, einschließlich:

  • Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde
  • Feindseligkeiten oder kriegerische Operationen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht)
  • Bürgerkrieg, Rebellion, Terrorismus, Revolution oder Aufstand
  • Innere Unruhen, die einem Aufstand gleichkommen oder dessen Ausmaß erreichen
  • Militärische oder widerrechtliche Machtergreifung

Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Verluste gemäß:

  • Notfallmedizinische und andere notwendige Maßnahmen
  • Ambulanten oder stationären Behandlungen

es sei denn, diese Verluste werden verursacht durch:

  • einen nuklearen, chemischen oder biologischen Angriff; oder
  • bestehende Unruhen, die bereits zu Beginn einer Reise bestanden haben.

Unter Umständen besteht auch Versicherungsschutz gemäß Abschnitt „Reiseabbruch“:

Das Auswärtige Amt oder eine andere zuständige Behörde in Ihrem Aufenthaltsland empfiehlt die Evakuierung aus dem Land oder dem betreffenden Gebiet, sofern diese Empfehlung nach Ihrer Abreise aus Deutschland in Kraft getreten ist.

Dieser Versicherungsschutz gilt nur, wenn Ihr vorab gebuchter Dienstleister vertraglich nicht zur Unterstützung verpflichtet ist.

Reise-Organisation und Reise-Assistance

Fluggesellschaften, Reiseveranstalter oder Reisebüros sind verantwortlich für:

  • die Unterstützung bei der Organisation alternativer Reisemöglichkeiten nach Wiederöffnung des Luftraums oder
  • die Rückerstattung stornierter Leistungen.

Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage aufmerksam und veröffentlicht regelmäßig Aktualisierungen.

Sie können sich für Reisewarnungen anmelden, indem Sie sich:

  • in die ELEFAND-LISTE des Auswärtigen Amts eintragen (die Registrierung zur Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) erfolgt unter https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/), oder
  • die App für Smartphones und Tablets (iOS und Android) herunterladen (ELEFAND ist seit dem 12. Juni 2024 auch als App verfügbar).

Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch Aktualisierungen und müssen nicht mehr manuell nachsehen.

Falls Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Fluggesellschaft, Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro, falls Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben. Diese können Sie zu folgenden Punkten beraten:

  • Rückerstattungen
  • Umbuchung oder Stornierung
  • Umbuchung oder alternative Reiseziele

Für Pauschalreisen gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinie für Pauschalreisen (EU-Directive 2015/2302), die den Schutz von Kunden bei der Erstattung des Reisepreises und der Umbuchung von Reisen gewährleisten.

Fluggesellschaften und andere Reiseveranstalter haben eigene Vertragsbedingungen, die Ihnen bei Rückerstattungen, Umbuchungen oder Umbuchungen helfen können.

Bitte beachten Sie, dass unser Vertriebs- und Serviceteam keine laufenden Schadensfälle besprechen kann und keinen Zugriff auf die Schadensbearbeitungssysteme von AXA-Reiseversicherung hat, um einen bestehenden Schadensfall zu erfassen oder dessen Bearbeitungsstatus zu verfolgen.

Wenn Ihnen ein alternatives Reiseziel oder neue Reisedaten angeboten werden, können wir Ihre bestehende Police gegebenenfalls anpassen, vorausgesetzt:

  • Die Police wurde noch nicht für eine Reise in Anspruch genommen; und
  • es liegen keine bekannten oder anhängigen Schadensfälle vor.

Um lange Wartezeiten am Telefon während unserer Öffnungszeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Ihre Anfrage per E-Mail zu senden.

Aufgrund der aktuellen Lage verzeichnen Reiseanbieter ein deutlich erhöhtes Anrufaufkommen. Dies kann zu längeren Wartezeiten am Telefon während der Bürozeiten und Verzögerungen bei der Beantwortung von E-Mails führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.