Abhängig von Ihrem gewählten Reiseversicherungsschutz (Reisekranken-, Reisrücktritts-, Reiseabbruch- oder Reisegepäckversicherung) beginnt der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt.
Der Versicherungsschutz in der Reisekranken-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor dem Reisebeginn, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt für das Versicherungsende, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. Wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Versicherungsschutz über den benannten Zeitpunkt hinaus.
Sollte die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, und zwar bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Ja, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Versicherungsschutz über den benannten Zeitpunkt hinaus.
Sollte die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, und zwar bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Die AVB sind die Versicherungsbedingungen Ihrer Reiseversicherung und stellen zusammen mit Ihrem Versicherungsschein den Versicherungsvertrag dar. In den AVB wird festgelegt, gegen welche Risiken Sie versichert sind, welche Ausschlüsse bestehen, und wie Sie im Schadenfall vorgehen müssen.
Wir empfehlen, dass Sie die AVB Ihrer Reisepolice aufmerksam durchlesen, um sich mit Ihrer Reiseversicherung vertraut zu machen. Sie können die PDF Dateien der Versicherungsbedingungen hier herunterladen.
Reisegepäck und Wertgegenstände und werden in unserem umfassenden All-Inclusive Reiseschutz abdeckt. Wir versichern Reisegepäck bis zu einer Summe von 2.000 EUR im Single-Tarif und bis zu 4.000 EUR im Paar bzw. Familien-Tarif. Wertgegenstände werden bis zu 1.000 EUR abgedeckt. Notebooks, Tablets, Smartphones und andere EDV-Hard und Software werden bis zu max. 500 EUR abgesichert.
Da Wertgegenstände und Elektronikgeräte leicht beschädigt oder gestohlen werden können, sollten Sie ständig im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt werden, oder falls dies nicht möglich ist in einem ortsfesten, verschlossenen Safe eingeschlossen sein.
Lassen Sie Ihr Reisegepäck niemals unbeaufsichtigt, z.B. in einem abgestellten Fahrzeug, oder in einem Gepäckfach unter der Obhut eines Transport- oder Dienstleistungsunternehmens. Bitte lesen Sie in den Versicherungsbedingungen des All-Inclusive Reiseschutzes den Abschnitt über Reisegepäck, Wertgegenstände und andere persönliche Gegenstände, damit Sie sich mit dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes bezüglich Ihrer persönlichen Gegenstände vertraut machen.
Im Essential Plus Tarif sind die Leistungen in der Reisegepäckversicherung um die Hälfte reduziert. Die Leistungen der Reisegepäckversicherung im Essential Plus finden in den Versicherungsbedingungen des Essential Plus Tarifs.
Ja, in dem All-Inclusive Reiseschutz versichern wir tragbare Computer, Tablets, Smartphones und andere EDV-Geräte bis zu einem maximalen Betrag von 500 EUR. Geschenke und Reiseandenken werden innerhalb des All-Inclusive Reiseschutzes standardmäßig mit bis zu 300 EUR abgesichert.
Laptops, Tablets, Smartphones und sonstige EDV-Geräte sind Gegenstände, die auf Reisen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erfordern, um einen Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Lassen Sie daher Ihre elektronischen Geräte auf Reisen nie unbeaufsichtigt, wie z.B. in einem Fahrzeug, oder in einem Gepäckfach eines Transportunternehmens (Flugzeugs, Bus oder Bahn). Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Versicherungsbedingungen zur Gepäckversicherung vollständig gelesen und verstanden haben, um sicher zu gehen, dass Ihr Reisegepäck und Ihre persönlichen Wertgegenstände im Schadensfall versichert sind.
Im Essential Plus Tarif sind die Leistungen für tragbare Computer, Tablets, Smartphones und andere EDV-Geräte auf einen maximalen Betrag von 300 EUR begrenzt. Die Leistungen der Reisegepäckversicherung im Essential Plus finden in den Versicherungsbedingungen des Essential Plus Tarifs.
Ihr Reisegepäck und Ihre persönlichen Gegenstände sind in dem All-Inclusive Reiseschutz abgedeckt, und bei Verlust oder Diebstahl ersetzen wir Ihnen den Wert Ihres Reisegepäcks und Ihrer persönlichen Gegenstände nach dem aktuellen Zeitwert, der sich aus dem Neupreis abzüglich der Abnutzung und Verschleiß errechnet.
Um weitere Informationen über die erstattungsfähigen Beträge zu erhalten, lesen Sie bitte den jeweiligen Abschnitt unter dem Punkt Reisegepäckversicherung in den AVB Ihrer Reisepolice.
Für beschädigte Sachen, die eine Reparatur benötigen, werden die notwendigen Reparaturkosten ersetz, höchstens jedoch bis zum aktuellen Zeitwert. Um bei wertvollen Sachen den Neupreis nachweisen zu können, sollten Sie im Schadensfall Originalbelege Ihrer persönlichen Gegenstände vorlegen können, um diese ersetzt zu bekommen. Bewahren Sie daher Belege und Quittungen Ihres Gepäcks und Ihrer persönlichen Gegenstände immer sicher auf.
Ja, wenn Sie und Ihr Ehepartner eine Reisepolice für Paare oder Familien abgeschlossen haben, und Sie die Reise zusammen gebucht haben, dann werden Ihnen bei einer Erkrankung des Ehepartners die Stornokosten bis zu der versicherten Summe erstattet.
Die Erkrankung muss allerdings unerwartet aufgetreten sein und es muss ein ärztliches Attest des Ehepartners vorliegen, das die Reiseunfähigkeit des Ehepartners attestiert.
Die Erstprämie ist sofort bei Abschluss der Einmal- oder Jahrespolice fällig und der Versicherungsschutz ist erst nach Zahlungseingang der Erstprämie gewährleistet. Sollten wir die Erstprämie gemäß der von Ihnen angegeben Zahlungsmethode nicht einziehen können, so werden wir Sie darüber umgehend informieren, dass Sie keinen gültigen Reiseschutz besitzen.
Haben Sie bereits eine Jahresversicherung abgeschlossen und die Erstprämie gezahlt, so verlängert sich Ihre Jahrespolice automatisch um ein weiteres Jahr, es sein denn Sie kündigen die Police mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich. Im Falle einer automatischen Verlängerung Ihrer Jahrespolice wird die Folgeprämie 21 Tage vor Ablauf der alten Jahrespolice per Lastschrift abgebucht. Sollten wir die Folgeprämie gemäß der von Ihnen angegeben Zahlungsmethode nicht einziehen können, so werden wir Sie darüber umgehend informieren. Sie haben nach Zugang unserer schriftlichen Benachrichtigung eine 2-wöchige Zahlungsfrist, um die fällige Prämie zu begleichen. Sollte die Prämie auch nach Ablauf der 2-wöchigen Zahlungsfrist noch nicht beglichen sein, so erlischt Ihr Versicherungsschutz.