Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

Abhängig von Ihrem gewählten Reiseversicherungsschutz (Reisekranken-, Reisrücktritts-, Reiseabbruch- oder Reisegepäckversicherung) beginnt der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt.

Der Versicherungsschutz in der Reisekranken-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor dem Reisebeginn, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt für das Versicherungsende, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. Wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Versicherungsschutz über den benannten Zeitpunkt hinaus.

Sollte die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, und zwar bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Ja, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, verlängert sich der Versicherungsschutz über den benannten Zeitpunkt hinaus.

Sollte die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, und zwar bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Nein, wir haben uns entschieden unsere Reisepolicen nur ohne Selbstbehalt anzubieten, d.h. wir verlangen keine Zuzahlungen von Ihnen im Schadensfall. Der Selbstbehalt bei einer Versicherung ist der Betrag, den Sie bei einem Schadensfall leisten müssen, wenn Sie die Option "mit Selbstbehalt" bei Abschluss der Reisepolice gewählt haben.

Die AVB sind die Versicherungsbedingungen Ihrer Reiseversicherung und stellen zusammen mit Ihrem Versicherungsschein den Versicherungsvertrag dar. In den AVB wird festgelegt, gegen welche Risiken Sie versichert sind, welche Ausschlüsse bestehen, und wie Sie im Schadenfall vorgehen müssen.

Wir empfehlen, dass Sie die AVB Ihrer Reisepolice aufmerksam durchlesen, um sich mit Ihrer Reiseversicherung vertraut zu machen. Sie können die PDF Dateien der Versicherungsbedingungen hier herunterladen.

Es gibt einige Ausschlüsse und Obliegenheiten in den AVB, die Ihre Reiseversicherung betreffen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen sorgfältig durchlesen, um sicher zu stellen, dass Sie sich dieser Ausschlüsse und Obliegenheiten bewusst sind. Unsere Versicherungen bieten Schutz für unvorhergesehene Ereignisse, und schließen daher Leistungsansprüche aufgrund vorhersehbarer Ereignisse aus.

Reisegepäck und Wertgegenstände und werden in unserem umfassenden All-Inclusive Reiseschutz abdeckt. Wir versichern Reisegepäck bis zu einer Summe von 2.000 EUR im Single-Tarif und bis zu 4.000 EUR im Paar bzw. Familien-Tarif. Wertgegenstände werden bis zu 1.000 EUR abgedeckt. Notebooks, Tablets, Smartphones und andere EDV-Hard und Software werden bis zu max. 500 EUR abgesichert.

Da Wertgegenstände und Elektronikgeräte leicht beschädigt oder gestohlen werden können, sollten Sie ständig im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt werden, oder falls dies nicht möglich ist in einem ortsfesten, verschlossenen Safe eingeschlossen sein.

Lassen Sie Ihr Reisegepäck niemals unbeaufsichtigt, z.B. in einem abgestellten Fahrzeug, oder in einem Gepäckfach unter der Obhut eines Transport- oder Dienstleistungsunternehmens. Bitte lesen Sie in den Versicherungsbedingungen des All-Inclusive Reiseschutzes den Abschnitt über Reisegepäck, Wertgegenstände und andere persönliche Gegenstände, damit Sie sich mit dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes bezüglich Ihrer persönlichen Gegenstände vertraut machen.

Im Essential Plus Tarif sind die Leistungen in der Reisegepäckversicherung um die Hälfte reduziert. Die Leistungen der Reisegepäckversicherung im Essential Plus finden in den Versicherungsbedingungen des Essential Plus Tarifs.

Ja, in dem All-Inclusive Reiseschutz versichern wir tragbare Computer, Tablets, Smartphones und andere EDV-Geräte bis zu einem maximalen Betrag von 500 EUR. Geschenke und Reiseandenken werden innerhalb des All-Inclusive Reiseschutzes standardmäßig mit bis zu 300 EUR abgesichert.

Laptops, Tablets, Smartphones und sonstige EDV-Geräte sind Gegenstände, die auf Reisen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erfordern, um einen Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Lassen Sie daher Ihre elektronischen Geräte auf Reisen nie unbeaufsichtigt, wie z.B. in einem Fahrzeug, oder in einem Gepäckfach eines Transportunternehmens (Flugzeugs, Bus oder Bahn). Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Versicherungsbedingungen zur Gepäckversicherung vollständig gelesen und verstanden haben, um sicher zu gehen, dass Ihr Reisegepäck und Ihre persönlichen Wertgegenstände im Schadensfall versichert sind.

Im Essential Plus Tarif sind die Leistungen für tragbare Computer, Tablets, Smartphones und andere EDV-Geräte auf einen maximalen Betrag von 300 EUR begrenzt. Die Leistungen der Reisegepäckversicherung im Essential Plus finden in den Versicherungsbedingungen des Essential Plus Tarifs.

Nein, Bargeld, Brillen und Kontaktlinsen werden von unseren Reisepolicen zurzeit nicht abgedeckt. Amtliche Ausweise und Visa sind allerdings in der Reisegepäckversicherung abgedeckt.
Ja, im Rahmen des All-Inclusive Reiseschutzes - Premium Plus übernehmen wir Such- und Bergungskosten bis zu 5.000 Euro.

Ihr Reisegepäck und Ihre persönlichen Gegenstände sind in dem All-Inclusive Reiseschutz abgedeckt, und bei Verlust oder Diebstahl ersetzen wir Ihnen den Wert Ihres Reisegepäcks und Ihrer persönlichen Gegenstände nach dem aktuellen Zeitwert, der sich aus dem Neupreis abzüglich der Abnutzung und Verschleiß errechnet.

Um weitere Informationen über die erstattungsfähigen Beträge zu erhalten, lesen Sie bitte den jeweiligen Abschnitt unter dem Punkt Reisegepäckversicherung in den AVB Ihrer Reisepolice.

Für beschädigte Sachen, die eine Reparatur benötigen, werden die notwendigen Reparaturkosten ersetz, höchstens jedoch bis zum aktuellen Zeitwert. Um bei wertvollen Sachen den Neupreis nachweisen zu können, sollten Sie im Schadensfall Originalbelege Ihrer persönlichen Gegenstände vorlegen können, um diese ersetzt zu bekommen. Bewahren Sie daher Belege und Quittungen Ihres Gepäcks und Ihrer persönlichen Gegenstände immer sicher auf.

Unsere Reisepolicen unterliegen deutschem Recht und werden von Inter Partner Assistance S.A. in Irland garantiert, einer Niederlassung der Inter Partner Assistance S.A., Belgien. Inter Partner Assistance, Belgien wird von der Belgischen Zentralbank reguliert und beaufsichtigt. Der Assistance-Service-Erbringer für Deutschland ist die AXA Assistance Deutschland GmbH in Köln. Interpartner Assistance S.A. sowie AXA Assistance Deutschland GmbH gehören zur bekannten AXA Group. Klicken Sie hier, um ein Angebot einzuholen.
Ja, Sie können unsere Versicherungsbedingungen auch online lesen. Klicken Sie dazu bitte hier.
Sie können unsere Jahres-Reiseversicherungen jederzeit innerhalb von 20 Tage nach Ihrer Reisebuchung abschließen. Sind bereits mehr als 20 Tage nach Ihrer Reisebuchung verstrichen, dann können Sie eine Jahres-Reiseversicherungen nur noch abschließen, wenn zwischen Abschluss der Versicherung und Reiseantritt mindesten noch 28 Tage liegen.

Ja, wenn Sie und Ihr Ehepartner eine Reisepolice für Paare oder Familien abgeschlossen haben, und Sie die Reise zusammen gebucht haben, dann werden Ihnen bei einer Erkrankung des Ehepartners die Stornokosten bis zu der versicherten Summe erstattet.

Die Erkrankung muss allerdings unerwartet aufgetreten sein und es muss ein ärztliches Attest des Ehepartners vorliegen, das die Reiseunfähigkeit des Ehepartners attestiert.

Ja, wenn es sich um eine unerwartete, schwere Erkrankung einer dritten Person (Risikoperson) handelt, dann erstattet die Reiserücktrittsversicherung auch die Stornierungskosten für Ihre Reise. Beispiel: Ein naher Verwandter benötigt Pflege und Zuwendung, und Sie müssen aus diesem Grund die Reise verschieben oder absagen; so würden die Reiserücktrittskosten der Eltern übernommen, wenn ein Attest für eine unerwartete Erkrankung der Oma vorliegt.
Eine Reiserücktrittsversicherung von Ihrem lokalen Reiseveranstalter ist in der Regel relativ teuer, weil diese meistens mit Reiseversicherern zusammenarbeiten, die hohe Provisionen berechnen. Reiseversicherungsanbieter im Internet bieten häufig günstigere Prämien an, und bieten oft einen guten und teilweise sogar besseren Schutz. Über unsere Coverwise Webseite können Sie ebenso eine günstige Reiseversicherung abschließen.
Stornierungskosten können gerade bei kurzfristig gebuchten Reisen bis zu 90% des Reisepreises betragen. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie aber nicht nur bei der Stornierung Ihrer Reise, sondern übernimmt z.B. auch Umbuchungsgebühren oder die Mehrkosten bei verspäteter Rückreise. Außerdem sind Sie mit dem Reiseabbruch-Schutz auch während der Reise gut abgesichert. Sie haben zudem die Möglichkeit den Reise-Assistance Service der AXA-Assistance vor Ihrer Reise kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Coverwise bietet Ihnen einen Service für die automatische Verlängerung Ihrer Jahrespolice an, d.h., dass Ihre Jahrespolice vor Ablauf automatisch verlängert wird, falls Sie Ihre bestehende Jahrespolice nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt haben. Sollten Sie die automatische Verlängerung der Jahrespolice nicht wünschen dann können Sie sich bis zu 30 Tage vor Ablauf Ihrer Jahrespolice von der automatischen Verlängerung abmelden. Die Abmeldung muss schriftlich entweder per Post oder E-Mail erfolgen. Sie können auch jederzeit in unserem Kundenbereich überprüfen, ob Ihre Jahrespolice noch gültig ist.

Die Erstprämie ist sofort bei Abschluss der Einmal- oder Jahrespolice fällig und der Versicherungsschutz ist erst nach Zahlungseingang der Erstprämie gewährleistet. Sollten wir die Erstprämie gemäß der von Ihnen angegeben Zahlungsmethode nicht einziehen können, so werden wir Sie darüber umgehend informieren, dass Sie keinen gültigen Reiseschutz besitzen.

Haben Sie bereits eine Jahresversicherung abgeschlossen und die Erstprämie gezahlt, so verlängert sich Ihre Jahrespolice automatisch um ein weiteres Jahr, es sein denn Sie kündigen die Police mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich. Im Falle einer automatischen Verlängerung Ihrer Jahrespolice wird die Folgeprämie 21 Tage vor Ablauf der alten Jahrespolice per Lastschrift abgebucht. Sollten wir die Folgeprämie gemäß der von Ihnen angegeben Zahlungsmethode nicht einziehen können, so werden wir Sie darüber umgehend informieren. Sie haben nach Zugang unserer schriftlichen Benachrichtigung eine 2-wöchige Zahlungsfrist, um die fällige Prämie zu begleichen. Sollte die Prämie auch nach Ablauf der 2-wöchigen Zahlungsfrist noch nicht beglichen sein, so erlischt Ihr Versicherungsschutz.

Mehrere Familien sollten unsere günstigen Familien-Tarife für bis zu 9 Personen wählen, da diese günstiger sind als Gruppen-Tarife. Unterhaltsberechtigte Kinder unter 22 Jahre in Vollzeit-Ausbildung werden in dem Familien-Tarif einfach mitversichert.
Ja, wenn Sie eine Reisepolice für Paare oder Familien abgeschlossen haben, und Sie die Reise zusammen gebucht haben, dann werden Ihnen bei einer Erkrankung des Mitreisenden die Stornokosten bis zu der im Versicherungsschein genannten versicherten Summe erstattet. Die Erkrankung muss allerdings unerwartet aufgetreten sein, und es muss ein ärztliches Attest von Ihnen oder von dem Mitreisendem vorliegen, das die Reiseunfähigkeit attestiert.
Ja, der Verlust des Arbeitsplatzes gilt als versicherter Grund in unserer Reiserücktrittsversicherung und Sie haben in diesem Fall das Recht von Ihrer Reise zurückzutreten.